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Spiegel.de: Bundessozialgericht: Beim Bierholen kein Unfallschutz

[SPIEGEL ONLINE - Panorama] - Bierholen stellt keine betriebliche Tätigkeit dar. Insofern sind Beschäftigte, die im Betrieb mal eben Bier holen gehen und dabei verunglücken, nicht unfallversichert. Das entscheid das Bundessozialgericht. 

Wohin mit all den Handwerkern? - PressReader

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„Wir kamen der Stadt schon entgegen, indem wir die anderen drei nicht genehmigten Fahrzeuge herausgenommen haben“, sagte Patz' Anwalt Holger Blankenhorn. › germany › augsburger-allg...
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