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Unfallversichert in der Elternzeit
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Die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes gilt rechtlich als unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Beschäftigte, die in dieser Zeit trotzdem au ...
Gesetzlich unfallversichert in der Elternzeit | News |...
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Wer in der Elternzeit für seinen Arbeitgeber tätig wird – z.B. an Schulungen teilnimmt – steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
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