Die Nachforschungen meines verstorbenen Mannes ergaben: Der Name kommt nicht von der heutigen Bedeutung des Wortes "Ehe". Das Wort existiert schriftlich nachweisbar seit dem 8. Jh. (Karl der Große) als das westgermanische "EWA" - "EWI" für göttliches Gebot, ewige Ordnung, Gesetz, Vertrag. In den ersten gedruckten Bibeln vor Martin Luther (z.B. Koberger-Bibel Nürnberg 1483) steht dort, wo Luther "Gesetz" übersetzt hat, (z.B. Römerbrief 3,28ff.), noch das alte Wort, die "´`e" bzw. die "ee"Der deutsche Text dieser Bibeln ist viel älter als die Gutenbergbibel (1455). Er geht auf das 13./14.Jh. zurück. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand A 496, Nr. 447, Repro 8 findet man eine Urkunde mit der ältesten bekannten Erwähnung des Familiennamens "eeman" von Bartenbach(bei Göppingen) aus dem Jahr 1469. Der Wortbedeutung nach vermute ich, daß die ursprüngliche Namensbedeutung einen Mann des Gesetzes bezeichnete, später der Amtmann-Amann, heute der Rechtsanwalt. Die heutige Bedeutung des Wortes "Ehe" ist aber sicher ein Überbleibsel, sie ist ja auch ein Vertrag. Inge Ehemann, www.eglifiguren-ehemann.de
(Eingesendet von Inge Ehemann)