Horst Bestelmeyer und Grundbuch Person-Info 

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GbR und Grundbuch – Ende des Gerangels zwischen Gerichten und...

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Horst Bestelmeyer. Die „Meinungsverschiedenheiten“ haben keineswegs ein Ende, weil man sie nicht durch eine Entscheidung beseitigen kann, die mit dem geltenden Recht nicht in Einklang steht (Bestelmeyer ZIP 2011, 1389: Machtwort des BGH contra legem). So hat etwa das HansOLG Hamburg noch nach dem Bekanntwerden des Beschlusses des BGH vom
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