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"Zur vollen Zufriedenheit" reicht: Kuschelzeugnis soll kein Standard...
www.n-tv.de
Arbeitgeber sind verpflichtet, Zeugnisse möglichst wohlwollend zu formulieren. Wenn sie der Meinung sind, ein Kollege habe nur Durchschnittliches geleistet,...
Taz: Urteil zu Arbeitszeugnissen: „Zur vollen Zufriedenheit“ reicht -...
Eine Empfangsdame war unzufrieden mit ihrem Arbeitszeugnis und klagte dagegen. Ein Gericht urteilt jetzt, dass sich die Frau mit der Bewertung begnügen muss.
Arbeitszeugnis "Zu unserer vollen Zufriedenheit" heißt Durchschnitt -...
www.manager-magazin.de
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Formulierung
Bundesarbeitsgericht - Kein Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis...
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Klaus Plambeck, der Anwalt der Angestellten, sieht mehr Rechtsstreitigkeiten um Zeugnisse auf die Arbeitsrechtler zukommen. "Ich will mal prognostizieren: ...
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