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Mietrecht: Im Altbau gelten keine Neubaustandards - T-Online

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— In Altbauten darf es durchaus auch mal zugig sein. Mieter können undichte Fenster jedenfalls nicht als Mangel geltend machen. › ... › Immobilien & Wohnen

Im Altbau gelten keine Neubaustandards | Wohnen und Garten ...

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In Altbauten darf es durchaus auch mal zugig sein. Mieter können undichte Fenster jedenfalls nicht als Mangel geltend machen. Foto: dpa. › leben › ratgeber

Im Altbau gelten keine Neubaustandards - Main-Post

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Im Altbau gelten keine Neubaustandards - HAZ

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