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Nachholbedarf bei Datenschutz
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[Markt und Mittelstand] - „Der Auskunftsanspruch, den deutsche Unternehmen bereits aus dem Paragrafen 34 BDSG kennen, wird durch erweiterte Informationspflichten gegenüber den Betroffenen deutlich ausgedehnt“, sagt PwC-Experte Tim Fechte. „Insbesondere im
Datenschutz in deutschen UnternehmenDeutscher AnwaltSpiegel
www.deutscheranwaltspiegel.de
— Tim Fechte, Rechtsanwalt, PwC, Düsseldorf. Beitrag als PDF (Download). Wir haben 250 betriebliche Datenschutzbeauftragte der größten ...
Nachholbedarf bei Datenschutz - Markt und Mittelstand
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Neues EU-Datenschutzgesetz: Unternehmen vernachlässigen den Datenschutz.
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