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Wolf in Baden-Württemberg: Der Abschuss ist keine Option - Baden ...www.stuttgarter-zeitung.de › Baden-Württemberg
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· Darunter falle, wenn sich ein Wolf mehrfach Menschen sehr stark nähert oder aggressiv reagiert oder wenn er mehrfach Zäune überspringe.
Zielbestand ist nicht zulässig | Osterburg
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Die Möglichkeit einer Tötung gelte auch, wenn der Wolf mehrfach Nutztiere riss und Schutzmaßnahmen, wie Zäune, häufig umging. Das Raubtier dürfe allerdings nicht erlegt werden, wenn nachweislich die Schutzmaßnahmen, beispielsweise für eine Schafsherde, nicht ausreichend waren. Die Richtlinie in ...
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