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Auto zu breit - Überholen in Baustellen verboten
www.ptext.de
[ptext.de (Pressemitteilung)] - Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Kfz-Schein) hilft dabei wenig. Dort stehen zwar in der Spalte 19 Angaben zur Fahrzeugbreite, allerdings ohne Einrechnung der Außenspiegel. Der ARCD kritisiert diese missverständlichen Angaben in
Neuwagen-Portale locken mit großen Auto-Rabatten
www.welt.de
[Welt Online] - Als Käufer werden Sie als erster Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) eingetragen. Neuwagen werden meist auf Bestellung nach Kundenwünschen hergestellt. - Lagerfahrzeuge: Hierbei handelt es sich um Neu-wagen
Grauchtwagen-Check Skoda Roomster: Viel Raum und doch kaum Platz nach oben
www.handelsblatt.com
[Handelsblatt] - Viele Vorbesitzer im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) könnten trotz allem auf ein Montagsauto hindeuten - mehr als zwei Halter in fünf Jahren oder drei in sieben Jahren sind verdächtig. Abgeplatzter Lack und Beschädigungen an
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2: Erklärung - T-Online
www.t-online.de
Seit dem 1. Oktober gilt für neuzugelassene Fahrzeuge in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Der erste Teil ersetzt den ...
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