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HRRS Juli 2021: Höltkemeier - hrr-strafrecht.de
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Von Dr. Kai Höltkemeier, Richter am Landgericht Augsburg. Die Strafzumessung ist gerade für einen Landrichter [1] ein gefährliches Terrain. Dies aber nicht etwa deshalb, weil er bei der Festsetzung einer tat- und schuldangemessenen Strafe den Eindruck hat, "ins Dunkle" oder "in die Dämmerung" zu greifen. [2]
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