Malter / Molter I) gleichbedeutend mit Mautgetreide, ursprünglich der Mahllohn des Müllers 84; sh. auch Mues(s) II) der Begriff ?Malter? wird in den Rechnungsbüchern auch für den Vorgang des Mahlens des Getreides für die Bürgerschaft als Pflicht verwendet III) Maßgefäß für Getreide85 IV) Maßgefäß für Getreide oder Holz oder ein längliches Gefäß ganz allgemein86 V) Schöpfgefäß, um Mehl aus dem Beutelkasten der Mühle zu schöpfen 87 VI) Der Begriff wird in den Rechnungsbüchern auch für einen Schöpfer für Flüssigkeiten (Branntwein) verwendet
(Eingesendet von Molter Stephanie)